Haus- und Badeordnung

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der OstseeTherme Usedom.
Wir möchten Sie hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Sinne der Sicherheit unserer Gäste eine Videoüberwachung der Beckenbereiche stattfindet. Sie dient der Unfallprävention und um unseren Gästen mehr Sicherheit zu bieten.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung der OstseeTherme Usedom ist für alle Badegäste verbindlich.
2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3. Das Personal oder weitere Beauftragte der OstseeTherme Usedom üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der OstseeTherme Usedom ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Massagestuhl, Gastronomie, Gesundheitsstudio, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

§ 3 Badegäste
1. Der Besuch der OstseeTherme Usedom steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der OstseeTherme Usedom nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
4. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
5. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
– die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
– die Tiere mit sich führen,
– die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
– die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
6. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
2. Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Senioren Fit) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
5. Mit dem Auschecken des beim Eintritt übergebenen Chips endet der Aufenthalt in der OstseeTherme Usedom. Möchte der Gast erneut das Angebot der Therme nutzen, ist wieder der entsprechende Eintrittspreis zu entrichten.
6. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind Geldwertkarten und personengebundene Zeitkarten. Bei Verlust werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt. Als ausschließlicher Nachweis für den Erwerb einer Zeit- bzw. Geldwertkarte gilt der Kaufbeleg (Kassenbon vom Tag des Kaufes) mit ausgewiesener Medium-Nummer.
7. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.
4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
5. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet. Sollten Badegäste ein mobiles Endgerät mit Kamera mit sich führen, darf durch dessen Nutzung kein anderer Badegast belästigt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist während des Thermenbesuchs die Kameralinse mit einem Aufkleber abzudecken. Entsprechende Aufkleber werden an der Kasse bzw. der Aufsicht kostenfrei ausgegeben.
6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und sperrigen Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
7. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen, der Gastronomie, erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
9. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
10. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
11. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
12. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
14. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die OstseeTherme Usedom in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
15. Die OstseeTherme Usedom haftet nicht für beschädigte Badebekleidung und bei aufgebrochenen Umkleideschränken. Für abgelegte Badesachen sowie Badebekleidung ist der Badegast selbst verantwortlich.

II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
1. Die Saunaanlage der OstseeTherme Usedom dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In den Saunen ist das Tragen von Badebekleidung verboten.

§ 7 Saunagäste
1. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
2. Der Besuch von Sonderveranstaltung am Abend (ab 20:00 Uhr), die durch die OstseeTherme Usedom organisiert werden, insbesondere der „Mitternachtssauna“, ist erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

§ 9 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
1. Schwimm- und Badebecken der OstseeTherme Usedom dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
2. Badegäste, die an einem Wasserkurs, und Patienten, die an einer Wassergymnastik teilnehmen, dürfen das Becken aus Sicherheitsgründen nur im Beisein des Trainers bzw. Therapeuten betreten und haben selbiges nach Ende des Kurses bzw. der Wassergymnastik sofort wieder zu verlassen.

§ 11 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.
4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.

§ 12 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
1. Beim Rutschen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
2. Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die ausgehängten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.

IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 13 Haftung bei Schadensfällen
1. Die Badegäste benutzen die OstseeTherme Usedom auf eigene Gefahr. Der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haben der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen wesentliche Vertragspflichten verletzt, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist die Haftung – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Chips sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust oder Beschädigung des bei Erwerb der Zutrittsberechtigung ausgehändigten Chips für das Kassensystem hat der Badegast einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Euro zu zahlen. Dem Badegast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale sei. Bei Verlust des Chips haftet der Badegast zudem für alle auf den Chip bis zur Anzeige des Verlustes unter Angabe der Nummer des Chips (identisch mit der Nummer des zugeteilten Umkleideschranks) erfolgten Buchungen.

Die Betriebsleitung der OstseeTherme Usedom
Januar 2023

Ergänzung der Haus- und Badeordnung zum Bade- und Saunabetrieb unter Pandemiebedingungen

Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der OstseeTherme Usedom vom April 2019 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 2 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Hauses dienen.
Diese Therme wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und der Organisation des Bade- und Saunabetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten in der Therme
(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken.
(3) Abstandsregelungen und -markierungen sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen sowie die Saunen nach dem Saunieren unverzüglich.
(5) Verlassen Sie die Therme nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
(9) Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Gäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten-/Nies-Etikette).
(5) Duschen Sie vor dem Baden/Saunieren und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
(3) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(4) Alle Becken und auch die Saunen dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand.
(5) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
(6) Vermeiden Sie an Engstellen direkte Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.
(7) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
(8) Bei Inanspruchnahme einer Erste-Hilfe-Leistung stimmen Sie aufgrund der Notwendigkeit automatisch einer Unterschreitung des aktuell gebotenen Mindestabstands durch unsere Mitarbeiter zu.

Die Betriebsleitung der OstseeTherme Usedom
Juni 2020